Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Dogtor Riesenmann
Stand: Juni 2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die von Dogtor Riesenmann (nachfolgend "Dogtor Riesenmann" genannt) erbracht werden.
1.2 Die Dienstleistungen umfassen Einzelspaziergänge, Gruppenspaziergänge, Tagesbetreuung, Ferienbetreuung, den Abhol- und Bringservice für Hunde sowie den Verkauf von Tiernahrungsprodukten (insbesondere BARF-Produkten).
1.3 Diese AGB gelten für alle Kunden von Dogtor Riesenmann.
1.4 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Dienstleistungen, die Dogtor Riesenmann anbietet, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
1.5 Definitionen:
* "Kunde" bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die die Dienstleistungen von Dogtor Riesenmann in Anspruch nimmt.
* "Hund" bezeichnet das Tier, das Gegenstand eines Betreuungsvertrags im Rahmen der in diesen AGB geregelten Dienstleistungen ist.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Kunde fragt Dogtor Riesenmann via Kontaktformular, E-Mail oder Telefon an.
2.2 Nach einem Kennenlerntermin, bei dem die Einzelheiten der Dienstleistung besprochen werden, kommt ein Vertrag zwischen Dogtor Riesenmann und dem Kunden zustande, wenn beide Parteien mit den Bedingungen einverstanden sind.
2.3 Der Vertrag wird in der Regel schriftlich abgeschlossen. Mündliche Vereinbarungen sind jedoch ebenfalls bindend, sofern sie von beiden Parteien bestätigt werden.
2.4 Auf den Vertrag findet Schweizer Recht Anwendung.
3. Leistungen
3.1 Dogtor Riesenmann erbringt die vereinbarten Dienstleistungen persönlich.
3.2 Einzelspaziergänge:
* Dogtor Riesenmann bietet Einzelspaziergänge für Hunde an.
* Die Dauer eines Einzelspaziergangs beträgt 60 Minuten.
* Die Einzelspaziergänge finden nach vorheriger Vereinbarung statt, wobei der genaue Zeitpunkt und Ort individuell festgelegt werden.
3.3 Gruppenspaziergänge:
* Dogtor Riesenmann bietet Gruppenspaziergänge für Hunde an.
* Die Gruppenspaziergänge finden von Montag bis Freitag statt.
* Die Abholung der Hunde für die Gruppenspaziergänge erfolgt zwischen 8:00 und 9:00 Uhr.
* Die Spaziergänge dauern 60-90 Minuten.
* Die Rückkehr der Hunde erfolgt entsprechend nach dem Spaziergang.
* Jeder weitere Hund aus dem gleichen Haushalt nimmt zum Preis von 20 CHF am Gruppenspaziergang teil.
* Dogtor Riesenmann behält sich vor, Gruppenspaziergänge aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen (z.B. Krankheit) abzusagen oder zu verschieben. Die Kunden werden in diesem Fall rechtzeitig informiert.
3.4 Hundetaxi (Abhol- und Bringservice):
* Dogtor Riesenmann bietet einen Abhol- und Bringservice für die Hunde an.
* Regionen:
* Region 1: Menziken AG, Burg AG, Rickenbach LU, Pfeffikon LU, Reinach AG, Beinwil am See, Leimbach AG, Beromünster, Schwarzenbach LU (im Preis inbegriffen)
* Region 2: Schlierbach, Gontenschwil, Zetzwil, Leutwil, Birrwil, Aesch LU, Ermensee, Hitzkirch, Mosen (+ 5 CHF)
* Region 3: Schenkon, Geuensee, Büron, Triengen, Schmiedrued, Oberkulm, Dürrenäsch, Hallwil, Boniswil, Seengen, Meisterschwanden, Sarmenstorf, Fahrwangen, Bettwil, Schongau, Römerswil (+ 10 CHF)
* Region 4: Ausserhalb der genannten Regionen wird pro Kilometer 1 CHF verrechnet.
* Wartezeiten beim Kunden werden nach einer Karenzzeit von 15 Minuten mit einem Stundensatz von 30 CHF pro Stunde verrechnet.
* Die Preise für den Hundetaxi-Service gelten für die Hin- und Rückfahrt. Bei zusätzlichen Fahrten wird der Preis entsprechend angepasst.
3.5 Tagesbetreuung:
* Dogtor Riesenmann bietet Tagesbetreuung für Hunde an.
* Die Tagesbetreuung findet während der regulären Öffnungszeiten statt.
* Die Tagesbetreuung umfasst die Betreuung des Hundes, Spaziergänge, Fütterung (sofern Futter vom Kunden gestellt wird) und Beschäftigung.
* Die Tagespauschale wird unabhängig von der tatsächlichen Betreuungsdauer berechnet. Dies gilt auch, wenn der Hund nur für einen Teil des Tages in Betreuung ist.
3.6 Ferienbetreuung:
* Dogtor Riesenmann bietet Ferienbetreuung für Hunde an.
* Die Ferienbetreuung umfasst die Betreuung des Hundes über Tag und Nacht.
* Futter und Medikamente werden vom Kunden zur Verfügung gestellt. Dogtor Riesenmann kann Futter und Medikamente gegen einen Pauschalbetrag stellen/verabreichen.
3.7 Verkauf von Tiernahrungsprodukten:
* Dogtor Riesenmann bietet den Verkauf von Tiernahrungsprodukten, insbesondere BARF-Mischungen, an. Das aktuelle Sortiment und die Preise sind auf der Website www.dogtor-riesenmann.ch/Shop einsehbar.
* Bestellungen erfolgen per E-Mail (info@dogtor-riesenmann.ch), telefonisch (079 174 53 37), via WhatsApp oder über das Kontaktformular auf der Website.
* Die Abholung der bestellten Produkte erfolgt nach individueller Terminvereinbarung bei Dogtor Riesenmann.
3.8 Dogtor Riesenmann ist bemüht, auf individuelle Wünsche und Bedürfnisse der Kunden einzugehen, sofern dies im Rahmen des betrieblichen Ablaufs möglich ist.
4. Gesundheit der Hunde
4.1 Der Kunde versichert, dass sein Hund zum Zeitpunkt der Betreuung gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, über eine gültige Haftpflichtversicherung für Hunde verfügt und einen Mikrochip zur eindeutigen Identifizierung trägt.
4.2 Der Hund muss über einen gültigen Impfschutz gegen folgende Krankheiten verfügen:
* Staupe
* Hepatitis
* Leptospirose
* Parvovirose
* Zwingerhusten
4.3 Falls der Hund aus dem Ausland kommt, muss er die Einfuhrbestimmungen der Schweiz erfüllen und entsprechend verzollt sein. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Bestimmungen.
4.4 Der gültige Heimtierpass/Impfausweis des Hundes ist auf Verlangen von Dogtor Riesenmann vor Beginn der Betreuung vorzulegen. Dogtor Riesenmann behält sich vor, die Betreuung abzulehnen, wenn der Impfschutz unzureichend ist.
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, Dogtor Riesenmann vor Beginn der Betreuung umfassend und wahrheitsgemäss über den Gesundheitszustand, bekannte Verhaltensauffälligkeiten, geistige und körperliche Einschränkungen, Allergien, Medikamenteneinnahme und Fütterungsgewohnheiten seines Hundes zu informieren. Änderungen des Gesundheitszustandes oder Verhaltens des Hundes sind Dogtor Riesenmann umgehend mitzuteilen.
4.6 Futter ist vom Kunden in ausreichender Menge und in einer geeigneten Verpackung (z.B. Futterbehälter) mitzubringen. Dogtor Riesenmann übernimmt keine Verantwortung für die Bereitstellung von Futter.
4.7 Der Hund darf während der Betreuung an keiner ansteckenden Krankheit leiden. Bei Verdacht auf eine ansteckende Krankheit behält sich Dogtor Riesenmann vor, die Betreuung abzulehnen oder den Hund auf Kosten des Kunden tierärztlich untersuchen zu lassen. Eine regelmässige Entwurmung sowie ein aktueller Schutz gegen Ektoparasiten (Zecken, Flöhe) wird empfohlen.
4.8 Im Falle eines medizinischen Notfalls bei einem Hund ist Dogtor Riesenmann berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, einschliesslich der Konsultation eines Tierarztes. Die Kosten für die tierärztliche Behandlung, einschliesslich etwaiger Notfalltaxen, trägt der Kunde. Die Notfalltaxen der Tierarztpraxis gestalten sich wie folgt (zusätzlich zu den normalen Konsultationskosten): während der Praxiszeit 30 CHF, ausserhalb der Praxiszeit 60 CHF, Wochenende 100 CHF, nachts (22 - 07 Uhr) 120 CHF. Die Kosten für die tierärztliche Behandlung werden dem Kunden in Rechnung gestellt, es sei denn, die Notwendigkeit der Behandlung ist auf ein Verschulden von Dogtor Riesenmann zurückzuführen.
5. Betreuung
5.1 Dogtor Riesenmann entscheidet nach fachlichem Ermessen und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Hundes sowie der betrieblichen Gegebenheiten über Einzel- oder Gruppenbetreuung.
5.2 Dogtor Riesenmann beurteilt die Verträglichkeit des Hundes mit anderen Hunden. Bei Anzeichen von Unverträglichkeit oder aggressivem Verhalten ist Dogtor Riesenmann berechtigt, den Hund von der Gruppenbetreuung auszuschliessen und ihn einzeln zu betreuen. Die Kosten für die Einzelbetreuung trägt in diesem Fall der Kunde.
5.3 Dogtor Riesenmann stellt Hundegruppen nach Kriterien wie Verträglichkeit, Alter, Grösse und Aktivitätslevel zusammen. Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Gruppenzusammensetzung besteht nicht.
5.4 Dogtor Riesenmann behält sich den finalen Entscheid über die Aufnahme eines Hundes vor. Gründe für eine Ablehnung können u.a. mangelnder Impfschutz, ansteckende Krankheiten, aggressives Verhalten oder unzureichende Sozialisierung sein.
5.5 Dogtor Riesenmann stellt Betreuungsverträge aus.
5.6 Dogtor Riesenmann verpflichtet sich, die Betreuung der Hunde mit Sorgfalt und Fachkenntnis durchzuführen und alle zumutbaren Massnahmen zu ergreifen, um Krankheiten, Verletzungen und Unfälle zu verhindern.
5.7 Dogtor Riesenmann haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Dogtor Riesenmann verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden durch Raufereien zwischen Hunden, Infektionen oder andere typische Risiken der Hundebetreuung. Tierarztkosten, die während der Betreuung anfallen, trägt der Kunde, es sei denn, die Notwendigkeit der Behandlung ist auf ein Verschulden von Dogtor Riesenmann zurückzuführen.
5.8 Dogtor Riesenmann haftet nicht für den Tod eines Hundes, es sei denn, dieser ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Dogtor Riesenmann zurückzuführen.
5.9 Dogtor Riesenmann übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Sachen (Decken, Schüsseln, Spielzeug etc.).
5.10 Der Kunde haftet für alle Schäden, die sein Hund während der Betreuung bei Dogtor Riesenmann oder auf Spaziergängen verursacht, insbesondere für Schäden an Personen, anderen Hunden oder Sachen. Der Kunde stellt Dogtor Riesenmann von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit dem Verhalten seines Hundes geltend gemacht werden.
6. Betreuungszeiten
6.1 Die Betreuungszeiten werden schriftlich per WhatsApp, E-Mail oder in einem Betreuungsvertrag vereinbart. Telefonische oder mündliche Vereinbarungen sind ebenfalls bindend, sofern sie von beiden Parteien ausdrücklich bestätigt werden.
6.2 Die regulären Öffnungszeiten von Dogtor Riesenmann sind von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr. Änderungen der Öffnungszeiten werden den Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
6.3 Termine ausserhalb der regulären Öffnungszeiten sind nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung durch Dogtor Riesenmann möglich. Für diese Termine wird ein Zuschlag von 25 % auf den regulären Betreuungspreis erhoben.
6.4 Die Annahme und Ausgabe der Hunde erfolgt ausschliesslich durch Dogtor Riesenmann.
6.5 Der Kunde verpflichtet sich, den Hund zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen. Bei einer Verspätung von mehr als 1 Stunde ist Dogtor Riesenmann berechtigt, eine zusätzliche Betreuungspauschale in Höhe von 20 CHF zu erheben.
6.6 Wird der Hund nicht innerhalb von 3 Stunden nach dem vereinbarten Abholtermin abgeholt und wurde Dogtor Riesenmann nicht rechtzeitig über eine Verlängerung des Aufenthalts informiert, ist Dogtor Riesenmann berechtigt, den Hund auf Kosten und Risiko des Kunden in einer geeigneten Tierpension unterzubringen. Die Kosten für die Unterbringung und die weitere Betreuung werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
6.7 Dogtor Riesenmann bietet seine Dienstleistungen auch an Feiertagen an. Für die Betreuung an Feiertagen wird ein Zuschlag von 50 % auf den regulären Betreuungspreis erhoben.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Preise:
* Preise für Dienstleistungen: Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen von Dogtor Riesenmann sind auf der Website www.dogtor-riesenmann.ch/Leistungen einsehbar und können jederzeit geändert werden.
* Preise für Tiernahrungsprodukte: Die aktuellen Preise für die Tiernahrungsprodukte sind auf der Website www.dogtor-riesenmann.ch/Shop einsehbar. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
* Dogtor Riesenmann behält sich das Recht vor, in Einzelfällen individuelle Preisvereinbarungen zu treffen.
* Einzelspaziergang: 40 CHF
* Gruppenspaziergang: 35 CHF, 20 CHF jeder weitere Hund aus dem gleichen Haushalt.
* Abhol- und Bringdienst: Region 1 (Menziken AG, Burg AG, Rickenbach LU, Pfeffikon LU, Reinach AG, Beinwil am See, Leimbach AG, Beromünster, Schwarzenbach LU) im Preis inkl., Region 2 (Schlierbach, Gontenschwil, Zetzwil, Leutwil, Birrwil, Aesch LU, Ermensee, Hitzkirch, Mosen) + 5 CHF, Region 3 (Schenkon, Geuensee, Büron, Triengen, Schmiedrued, Oberkulm, Dürrenäsch, Hallwil, Boniswil, Seengen, Meisterschwanden, Sarmenstorf, Fahrwangen, Bettwil, Schongau, Römerswil) + 10 CHF, ausserhalb der Regionen wird pro Kilometer 1 CHF verrechnet.
* Tagesbetreuung: 48 CHF. Die Tagespauschale wird unabhängig von der tatsächlichen Betreuungsdauer berechnet. Dies gilt auch, wenn der Hund nur für einen Teil des Tages in Betreuung ist.
* Ferienbetreuung: 48 CHF pro Tag zzgl. 16 CHF pro Nacht (Nachtbetreuung nur in Verbindung mit Tagesbetreuung buchbar).
* Preise für Zusatzleistungen werden individuell vereinbart.
7.2 Vereinbarungen zu Sonderpreisen bedürfen der Schriftform und verstehen sich inklusive des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes.
7.3 Zahlungsbedingungen allgemein:
* Für Dienstleistungen: Die Bezahlung der Dienstleistungen erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, im Voraus per TWINT oder in bar. Dogtor Riesenmann behält sich vor, Kunden, die regelmässig Dienstleistungen in Anspruch nehmen, eine monatliche Rechnung zu stellen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen.
* Für Tiernahrungsprodukte: Die Bezahlung der Produkte erfolgt bei Abholung in bar oder per TWINT. Eine Zahlung im Voraus per Banküberweisung ist ebenfalls möglich; die Bankverbindung wird dem Kunden mit der Bestellbestätigung mitgeteilt.
7.4 Bei Ferienbetreuung sind 50 % der vereinbarten Kosten bei Buchung der Betreuung fällig. Die restlichen 50 % sowie etwaige Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente etc.) sind bei Abholung des Hundes zu begleichen.
7.5 Bei Zahlungsverzug ist Dogtor Riesenmann berechtigt, eine Mahngebühr von 20 CHF pro Mahnung zu erheben. Weitere Kosten der Rechtsverfolgung (z.B. Inkassokosten) trägt der Kunde.
7.6 Bleiben Rechnungen trotz Mahnung unbezahlt, ist Dogtor Riesenmann berechtigt, die Betreibung einzuleiten und die weitere Betreuung des Hundes bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen zu verweigern.
7.7 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
8. Zugang
8.1 Sofern für die Durchführung der Dienstleistung (insbesondere des Abhol- und Bringservices) erforderlich, gewährt der Kunde Dogtor Riesenmann Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten. Die Art des Zugangs (z.B. Schlüsselübergabe, Code) wird individuell vereinbart.
8.2 Dogtor Riesenmann verpflichtet sich, überlassene Schlüssel sorgfältig und vertraulich zu verwahren und diese nur zum vereinbarten Zweck zu verwenden. Eine Weitergabe der Schlüssel an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, dies ist im Notfall erforderlich (z.B. für den Tierarzt).
8.3 Dogtor Riesenmann haftet für Schäden, die durch den Verlust oder die missbräuchliche Verwendung der Schlüssel entstehen, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung ist auf die Kosten für den Ersatz der Schlüssel und die Änderung der betroffenen Schlösser beschränkt.
8.4 Überlassene Schlüssel werden dem Kunden nach Beendigung des Betreuungsvertrags unverzüglich zurückgegeben. Die Rückgabe wird auf Wunsch des Kunden schriftlich bestätigt.
9. Stornierung von Terminen
9.1 Stornierung von Terminen durch Kunde:
* Bestätigte Termine für Einzel- und Gruppenspaziergänge müssen mindestens 24 Stunden im Voraus schriftlich (per WhatsApp, E-Mail oder SMS) abgesagt werden. Bei Ferienbetreuung beträgt die Stornierungsfrist 7 Tage.
* Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ist der Kunde verpflichtet, den vollen Betreuungspreis zu bezahlen. Dies gilt nicht, wenn die Stornierung aufgrund eines nachweislich unvorhersehbaren Ereignisses (z.B. Krankheit des Hundes) erfolgt.
9.2 Stornierung von Terminen durch Dogtor Riesenmann:
* Dogtor Riesenmann ist bemüht, vereinbarte Termine zuverlässig einzuhalten. Sollte eine Stornierung durch Dogtor Riesenmann notwendig werden, wird der Kunde so früh wie möglich informiert.
* In diesem Fall bemüht sich Dogtor Riesenmann, eine alternative Betreuung für den Hund zu vermitteln, sofern der Kunde dies wünscht. Dogtor Riesenmann übernimmt jedoch keine Haftung für die Verfügbarkeit oder die Qualität der vermittelten Betreuung.
* Eventuell entstehende Mehrkosten für eine alternative Betreuung werden von Dogtor Riesenmann nicht übernommen. Bereits bezahlte Betreuungskosten werden im Falle einer Stornierung durch Dogtor Riesenmann vollständig zurückerstattet.
9.3 Schriftform:
* Stornierungen müssen grundsätzlich schriftlich erfolgen (per WhatsApp, E-Mail oder SMS). Eine Stornierung per Anruf ist nur in dringenden Notfällen möglich und bedarf der unverzüglichen schriftlichen Nachbestätigung.
9.4 Stornierung von Produktbestellungen:
* Bestellungen von Tiernahrungsprodukten können bis zur vereinbarten Abholung kostenfrei storniert werden. Eine Stornierung muss schriftlich (per E-Mail oder WhatsApp) erfolgen. Da es sich um Frischfleisch handelt, ist eine Rücknahme nach erfolgter Abholung grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Mangel gemäss Ziffer 14.4 vor.
10. Kündigung
10.1 Dogtor Riesenmann ist berechtigt, den Betreuungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde gegen diese AGB verstösst, der Hund eine Gefahr für Personen oder andere Tiere darstellt oder andere wichtige Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung der Betreuung unzumutbar machen. Wichtige Gründe sind insbesondere, aber nicht abschliessend:
* Mangelnder Impfschutz des Hundes
* Ansteckende Krankheiten des Hundes
* Aggressives Verhalten des Hundes
* Wiederholte Nichtabholung des Hundes
* Zahlungsverzug des Kunden
10.2 Dogtor Riesenmann haftet nicht für Kosten, die dem Kunden durch die Kündigung des Betreuungsvertrags entstehen, es sei denn, die Kündigung erfolgt aufgrund eines Verschuldens von Dogtor Riesenmann. Dies gilt insbesondere für Kosten für eine alternative Betreuung oder für die Unterbringung des Hundes.
10.3 Die Kündigung des Betreuungsvertrags bedarf der Schriftform.
10.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.5 Der Kunde kann den Betreuungsvertrag mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich kündigen. Bei einer Kündigung durch den Kunden werden bereits bezahlte Betreuungskosten anteilig zurückerstattet, sofern die Kündigung fristgerecht erfolgt.
11. Datenschutz
11.1 Dogtor Riesenmann behandelt die personenbezogenen Daten des Kunden vertraulich und entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Einzelheiten zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung sind in der Datenschutzerklärung von Dogtor Riesenmann geregelt, die auf der Website www.dogtor-riesenmann.ch/Datenschutz abrufbar ist.
11.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten von Dogtor Riesenmann zum Zwecke der Vertragserfüllung erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Dies umfasst insbesondere die Daten, die für die Durchführung der Betreuung und die Abrechnung der Leistungen erforderlich sind.
11.3 Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z.B. an einen Tierarzt im Notfall) oder eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.
11.4 Der Kunde hat das Recht, Auskunft über die von Dogtor Riesenmann gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen sowie deren Berichtigung, Löschung oder Sperrung zu fordern, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
12. Einwilligungsbestätigung
12.1 Der Kunde bestätigt mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Dogtor Riesenmann, diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Die AGB sind auf der Website www.dogtor-riesenmann.ch/AGB jederzeit abrufbar.
12.2 Der Kunde erteilt Dogtor Riesenmann die unentgeltliche und widerrufliche Einwilligung, Fotos und Videos seines Hundes auf den Online-Plattformen (Website, soziale Medien) von Dogtor Riesenmann zu veröffentlichen und für Werbezwecke zu verwenden. Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen.
12.3 Die Rechte an den Fotos und Videos verbleiben bei Dogtor Riesenmann. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Vergütung oder sonstige Gegenleistungen für die Veröffentlichung.
13. Gerichtsstand und Kontaktadresse
13.1 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Menziken, Kanton Aargau, Schweiz.
13.2 Dogtor Riesenmann, Inhaber: Luis Felipe Riesenmann, Gartenstrasse 3, 5737 Menziken, Schweiz, E-Mail: info@dogtor-riesenmann.ch, Telefon: 079 174 53 37.
13.3 Auf diesen Vertrag findet Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts Anwendung.
13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
14. Besonderes
14.1 Dogtor Riesenmann verpflichtet sich, die Betreuung der Hunde stets unter Berücksichtigung ihres Wohls und ihrer Bedürfnisse durchzuführen. Dies umfasst insbesondere eine artgerechte Haltung, angemessene Bewegung und die Beachtung individueller Besonderheiten.
14.2 Dogtor Riesenmann ist berechtigt, bei konkretem Verdacht auf Verstösse gegen das Tierschutzgesetz seitens des Kunden die zuständigen Behörden (insbesondere das kantonale Veterinäramt) zu informieren. Der Kunde wird über eine solche Anzeige in der Regel vorab informiert, es sei denn, dies ist im Einzelfall nicht möglich oder nicht zielführend.
14.3 Im Falle eines medizinischen Notfalls bei einem Hund ist Dogtor Riesenmann berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, insbesondere einen Tierarzt zu konsultieren. Der Kunde wird über den Notfall und die getroffenen Massnahmen so schnell wie möglich informiert. Die Kosten für die tierärztliche Behandlung trägt der Kunde, es sei denn, die Notwendigkeit der Behandlung ist auf ein Verschulden von Dogtor Riesenmann zurückzuführen.
14.4 Mängel und Gewährleistung bei Tiernahrungsprodukten:
* Der Kunde ist verpflichtet, die bestellten Tiernahrungsprodukte bei der Abholung unverzüglich auf Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu prüfen.
* Offensichtliche Mängel oder Fehlmengen sind Dogtor Riesenmann sofort bei Abholung anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch 24 Stunden nach Abholung, schriftlich mitzuteilen.
* Für anspruchsberechtigte Mängel leistet Dogtor Riesenmann nach eigener Wahl Ersatzlieferung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Da es sich um Frischfleisch handelt, sind eine Rücknahme oder ein Umtausch aus hygienischen Gründen nach erfolgter Abholung und Mängelfreiheit grundsätzlich ausgeschlossen.
15. Änderungen der AGB
15.1 Dogtor Riesenmann ist berechtigt, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Änderungen werden insbesondere dann vorgenommen, wenn dies aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen, technischer Entwicklungen oder geänderter Dienstleistungen erforderlich ist.
15.2 Wesentliche Änderungen dieser AGB werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die jeweils aktuelle Version der AGB ist auf der Website von Dogtor Riesenmann unter www.dogtor-riesenmann.ch/AGB abrufbar.
15.3 Die geänderten AGB gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn er den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung ausdrücklich und in hervorgehobener Form hingewiesen. Dogtor Riesenmann behält sich das Recht vor, den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen, wenn dieser den geänderten AGB widerspricht.
15.4 Sollte eine Bestimmung dieser Änderungen der AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.