Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Dogtor Riesenmann
Stand: April 2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die von Dogtor Riesenmann (nachfolgend "Dogtor Riesenmann" genannt) erbracht werden.
1.2 Die Dienstleistungen umfassen Einzelspaziergänge, Gruppenspaziergänge und den Abhol- und Bringservice für Hunde.
1.3 Diese AGB gelten für alle Kunden von Dogtor Riesenmann.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Kunde fragt Dogtor Riesenmann via Kontaktformular, E-Mail oder Telefon an.
2.2 Nach einem Kennenlerntermin, bei dem die Einzelheiten der Betreuung besprochen werden, kommt ein Vertrag zwischen Dogtor Riesenmann und dem Kunden zustande, wenn beide Parteien mit den Bedingungen einverstanden sind.
3. Leistungen
3.1 Dogtor Riesenmann erbringt die vereinbarten Dienstleistungen persönlich.
3.2 Einzelspaziergänge:
* Dogtor Riesenmann bietet Einzelspaziergänge für Hunde an.
* Die Dauer eines Einzelspaziergangs beträgt 60 Minuten.
* Die Einzelspaziergänge finden nach Vereinbarung statt.
3.3 Gruppenspaziergänge:
* Dogtor Riesenmann bietet Gruppenspaziergänge für Hunde an.
* Die Gruppenspaziergänge finden von Montag bis Freitag statt.
* Die Abholung der Hunde für die Gruppenspaziergänge erfolgt zwischen 8:00 und 9:00 Uhr.
* Die Spaziergänge dauern 60-90 Minuten.
* Die Rückkehr der Hunde erfolgt entsprechend nach dem Spaziergang.
* Jeder weitere Hund aus dem gleichen Haushalt nimmt zum Preis von 20 CHF am Gruppenspaziergang teil.
3.4 Hundetaxi (Abhol- und Bringservice):
* Dogtor Riesenmann bietet einen Abhol- und Bringservice für die Hunde an.
* Regionen:
* Region 1: Menziken AG, Burg AG, Rickenbach LU, Pfeffikon LU, Reinach AG, Beinwil am See, Leimbach AG, Beromünster, Schwarzenbach LU (im Preis inbegriffen)
* Region 2: Schlierbach, Gontenschwil, Zetzwil, Leutwil, Birrwil, Aesch LU, Ermensee, Hitzkirch, Mosen (+ 5 CHF)
* Region 3: Schenkon, Geuensee, Büron, Triengen, Schmiedrued, Oberkulm, Dürrenäsch, Hallwil, Boniswil, Seengen, Meisterschwanden, Sarmenstorf, Fahrwangen, Bettwil, Schongau, Römerswil (+ 10 CHF)
* Region 4: Ausserhalb der genannten Regionen wird pro Kilometer 1 CHF verrechnet.
4. Gesundheit der Hunde
4.1 Der Kunde versichert, dass sein Hund gesund ist, über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt und gechipt ist.
4.2 Der Hund muss über folgende Impfungen verfügen:
* Staupe
* Hepatitis
* Leptospirose
* Parvovirose
* Zwingerhusten
4.3 Falls der Hund aus dem Ausland kommt, muss er verzollt sein.
4.4 Der Heimtierpass/Impfausweis des Hundes muss bei Bedarf abgegeben oder eine Fotokopie davon vorgelegt werden.
4.5 Der Kunde informiert Dogtor Riesenmann über Fehlverhalten sowie über geistige und körperliche Einschränkungen seines Hundes.
4.6 Der Kunde macht zuverlässige und klare Angaben über den Gesundheitszustand des Hundes (Läufigkeit, Krankheit...). Insbesondere über die Verabreichung von Medikamenten und des Futters.
4.7 Futter wird vom Besitzer selbst in ausreichender Menge mitgebracht.
4.8 Der zu betreuende Hund darf an keiner ansteckenden Krankheit leiden. Ebenso wird eine regelmässige Entwurmung, sowie Behandlung gegen Zecken und Flöhe empfohlen.
5. Betreuung
5.1 Dogtor Riesenmann entscheidet nach Bedarf über Einzel- oder Gruppenbetreuung.
5.2 Es ist Dogtor Riesenmann vorbehalten zu entscheiden, ob der in Obhut gegebene Hund verträglich ist mit anderen Hunden.
5.3 Ebenso liegt es im Ermessen von Dogtor Riesenmann individuelle Hundegruppen zusammenzustellen oder die Hunde einzeln zu halten.
5.4 Dogtor Riesenmann behält sich den finalen Entscheid über die Aufnahme von Hunden grundsätzlich vor.
5.5 Dogtor Riesenmann stellt Betreuungsverträge aus.
5.6 Dogtor Riesenmann ist darauf bedacht, durch sorgfältige Betreuung eventuelle Krankheiten und Unfälle der Hunde zu verhindern.
5.7 Trotz dieser Bemühungen übernimmt Dogtor Riesenmann keine Haftung für mögliche Schäden, auftretende Erkrankungen oder Unfälle. (z.B. Infektionen, Raufereien usw.) Darüber hinaus sind allfällige Tierarztkosten vom Hundebesitzer in voller Höhe selbst zu tragen.
5.8 Bei unverschuldetem Todesfall des Hundes kann Dogtor Riesenmann nicht haftbar gemacht werden.
5.9 Dogtor Riesenmann übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüsseln, Spielzeug etc.).
5.10 Der Besitzer eines Hundes haftet jedoch für Schäden welche sein Tier bei dem Aufenthalt bei Dogtor Riesenmann oder auf Spaziergängen verursacht hat.
6. Betreuungszeiten
6.1 Die Betreuungszeiten werden schriftlich per WhatsApp, E-Mail, oder telefonisch vereinbart, wobei mündliche Abmachungen ebenso verpflichtend sind.
6.2 Die Öffnungszeiten von Dogtor Riesenmann sind von Montag bis Freitag.
6.3 Ausserhalb der Öffnungszeiten können Termine nach Absprache und gegen Aufpreis vereinbart werden.
6.4 Die Annahme und Ausgabe der Hunde wird nur von Dogtor Riesenmann getätigt.
6.5 Der Besitzer verpflichtet sich, den Hund an dem vereinbarten Termin wieder abzuholen.
6.6 Wenn der Hund nicht abgeholt wird, werden die zusätzlichen Tage in Rechnung gestellt. Eine Verlängerung des Aufenthalts muss vorgängig mitgeteilt werden.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Preise:
* Einzelspaziergang: 40 CHF
* Gruppenspaziergang: 35 CHF, 20 CHF jeder weitere Hund aus dem gleichen Haushalt.
* Abhol- und Bringdienst: Region 1 (Menziken AG, Burg AG, Rickenbach LU, Pfeffikon LU, Reinach AG, Beinwil am See, Leimbach AG, Beromünster, Schwarzenbach LU) im Preis inkl., Region 2 (Schlierbach, Gontenschwil, Zetzwil, Leutwil, Birrwil, Aesch LU, Ermensee, Hitzkirch, Mosen) + 5 CHF, Region 3 (Schenkon, Geuensee, Büron, Triengen, Schmiedrued, Oberkulm, Dürrenäsch, Hallwil, Boniswil, Seengen, Meisterschwanden, Sarmenstorf, Fahrwangen, Bettwil, Schongau, Römerswil) + 10 CHF, ausserhalb der Regionen wird pro Kilometer 1 CHF verrechnet.
7.2 Die geltenden Preise sind für den Kunden auf der Website einsehbar und werden vor der ersten Betreuung mitgeteilt.
7.3 Vereinbarungen zu Sonderpreisen werden mündlich oder schriftlich festgehalten. Die Preise verstehen sich inkl. des derzeit gültigen Mehrwertsteuersatzes.
7.4 Bezahlung: Die Dienstleistung wird jeweils im Voraus, per TWINT oder in bar bezahlt. Es wird stundenweise abgerechnet. Für Kunden, die ihren Hund mehrmals im Monat betreuen lassen, können Rechnungen ausgestellt werden.
7.5 Der Betreuungsbetrag ist jedoch spätestens bei der Abholung des Hundes fällig.
7.6 Die vereinbarten Kosten einer Ferienbetreuung sind spätestens bei Abgabe des Hundes zu 50% zu begleichen, bei Abholung des Hundes sind die restlichen 50% fällig. Etwaige Zusatzkosten (Tierarzt, Medikamente etc.) müssen bei Abholung des Hundes beglichen werden.
7.7 Bei einmaligem Spaziergang: Bar oder Twint.
7.8 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist von Rechnungen der bezogenen Dienstleistung erlaubt sich Dogtor Riesenmann eine Mahngebühr zu verrechnen.
7.9 Bleiben Rechnungen trotz Mahnung unbezahlt, erlaubt sich Dogtor Riesenmann die Betreibung einzuleiten.
7.10 Bleiben Rechnungen trotz Mahnung unbezahlt, kann Dogtor Riesenmann die Betreuung des Hundes per sofort und bis auf Weiteres verweigern.
7.11 Dogtor Riesenmann erlaubt sich für das Abholen oder Bringen an Sonn- & Feiertagen einen Zuschlag von 100% zu verrechnen.
8. Zugang
8.1 Damit Ihr Hund während Ihrer Abwesenheit abgeholt werden kann, benötigt Dogtor Riesenmann Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten.
8.2 Dogtor Riesenmann ist verpflichtet vertrauensvoll mit den Schlüsseln umzugehen.
9. Stornierung von Terminen
9.1 Stornierung von Terminen durch Kunde:
* Bestätigte Termine müssen mindestens 24 Stunden im Voraus schriftlich (per WhatsApp oder E-Mail) abgesagt werden.
* Kurzfristigere Stornierungen werden vollumfänglich verrechnet.
9.2 Stornierung von Terminen durch Dogtor Riesenmann:
* Dogtor Riesenmann legt grossen Wert darauf, vereinbarte Termine zuverlässig einzuhalten.
* Sollte dies jedoch nicht möglich sein, ist Dogtor Riesenmann leider gezwungen, den Termin kurzfristig abzusagen.
* In diesem Fall, ist der Hundebesitzer selbst dafür verantwortlich eine alternative Betreuung für seinen Hund zu organisieren.
* Eventuell entstehende Mehrkosten werden von Dogtor Riesenmann nicht übernommen. Termine, die von Dogtor Riesenmann storniert werden, werden nicht in Rechnung gestellt.
10. Kündigung
10.1 Wenn die AGB nicht eingehalten werden oder der Hund nicht tragbar ist, behält Dogtor Riesenmann sich das Recht vor, den Kunden jederzeit abzulehnen oder zu kündigen.
10.2 Dogtor Riesenmann übernimmt keine Haftung für entstehende Kosten in Folge Auflösung der Betreuung.
11. Datenschutz
11.1 Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
12. Einwilligungsbestätigung
12.1 Durch die Nutzung der Dienstleistungen von Dogtor Riesenmann stimmen Sie den AGB's zu.
12.2 Durch die Nutzung der Dienstleistung von Dogtor Riesenmann stimmen Sie zu, dass Fotos Ihres Hundes auf den Online-Plattformen von Dogtor Riesenmann veröffentlicht und verwendet werden dürfen.
13. Gerichtsstand und Kontaktadresse
13.1 Gerichtsstand ist Menziken im Kanton Aargau.
13.2 Dogtor Riesenmann, Luis Felipe Riesenmann, Gartenstrasse 3, 5737 Menziken, info@dogtor-riesenmann.ch, 079 174 53 37
14. Besonderes
14.1 Dogtor Riesenmann handelt stets zum Wohle Ihres Hundes.
14.2 Bei Verdacht auf Verstösse gegen das Tierschutzgesetz seitens des Besitzers erlaubt sich Dogtor Riesenmann Anzeige bei dem kantonalen Veterinäramt einzureichen.
15. Änderungen der AGB
15.1 Dogtor Riesenmann behält sich das Recht vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern, insbesondere um sie an geänderte gesetzliche Bestimmungen, technische Entwicklungen oder geänderte Dienstleistungen anzupassen.
15.2 Die jeweils aktuelle Version der AGB ist auf der Website von Dogtor Riesenmann unter www.dogtor-riesenmann.ch/AGB abrufbar.
15.3 Kunden werden über wesentliche Änderungen der AGB rechtzeitig vor deren Inkrafttreten per E-Mail oder auf andere geeignete Weise (z.B. per Post, über die Website) informiert.
15.4 Die geänderten AGB gelten als vom Kunden akzeptiert, wenn er den Änderungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.